Strafgesetzbuch

Hier gibt es im besonderes drei Gesetze zu beachten.

Das erste Gesetz ist ein allgemein Gültiges und durchaus wichtiges für die Gesellschaft

§323 StGB

Dieses Gesetz besagt, dass jeder dazu verpflichtet ist die ihm Mögliche erste Hilfe zu leisten. Dazu gehört mindestens das Wählen des Notrufes dazu.

§13 StGB

Dieses Gesetz ist besonders wichtig für Mediziner oder Medizinisches Fachpersonal. Es besagt, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten und seines Ausbildungsstandes Helfen sollte. Ein Verstoß ist Strafbar.

§34 StGB

Der Rechtfertigende Notstand ist in sofern wichtig, dass man z.B. die Einwilligung eigentlich braucht eine Infusion zu legen oder Maßnahmen bei jemanden durchzuführen. Der Rechtfertigende Notstand ist das ausgehen für die Genehmigung auf Grundlage der Tatsache, dass man das höher Ziel „Das Leben“ verfolgt.